Pflichtmodul - Landschaftsarchitektur in der Stadtplanung
Die Landschaft bildet die Grundlagenfolie der Stadt. Naturräumliche Gegebenheiten und geplante Grüne Infrastruktur gestalten städtische Strukturen auf sichtbare oder unsichtbare Weise bis heute. Zugleich schafft die Stadt ihre eigenen Strukturen nicht bebauter Räume aus Straßen, Plätzen, Gärten, Parks und anderen Freiraumtypen. Neben Innenräumen wie der Wohnung, dem Arbeitsplatz und anderen bilden die Freiräume eine wesentliche Komponente im städtischen Lebensraum.
Landschaftsarchitekt*innen gestalten städtische Freiräume nach sozialen, ökologischen und funktionalen Anforderungen. Sie setzen dabei ihr spezifisches Wissen über Nutzungsansprüche und -intensitäten, die Verwendung von Pflanzen und Vegetation, Bodenbeläge, landschaftsarchitektonische Raumbildung usw. ein. Ziel des Teilmoduls „Landschaftsarchitektur in der Stadtplanung“ ist, die Grundlagen landschaftsarchitektonischer Gestaltung und das landschaftsarchitektonische Gestaltungsrepertoire kennenzulernen und in einer Übung anzuwenden, um in der Praxis der Stadtplanung zu Dialog und Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten fähig zu werden.
Als Beispielraum dient uns in diesem Jahr der Garten der Bischöflichen Akademie des Bistums Aachen. Nach der Zusammenlegung verschiedener Gartenbereiche werden wir mit dem Team der Akademie Ideen und Entwürfe entwickeln, wie dieser Garten intensiver genutzt werden und sich der Stadt öffnen kann.
Erstveranstaltung: Do., 13.04.23, 10:30 Uhr, Lehrstuhl für Landschaftsarchitektur
Prüfungstermin: Do., 20.07.23, 10:30 Uhr